Bremsleistungen IHC 383 sowie 946

30.08.2015 10:37
avatar  Jürgen ( Gast )
#1
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Jürgen ( Gast )

Wer kann Angaben zur Bremsleistung der alten Traktoren 946 und 383 machen? wir wurden mit einem Brauchtumsanhänger angehalten und stehen jetzt vor Gericht, anstelle des eingetragenen IHC 383 war unser 946 vor dem Brauchtumsanhänger, nun behauptet der vereidigte Gerichtssachverständige, die Bremsleistung unseres Großen sei erheblich geringer als die des kleinen Traktors. Das ist natürlich Unsinn, aber wo bekomme ich alte Unterlagen zur Bremsendimensionierung und Bremsleistung.

Antwort bitte auch gerne an geschwister-knorsch@web.de

Danke für eure Hilfe


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30.08.2015 13:49
avatar  844er
#2
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Profi

Hallo

DAS wird schwierig. Ich kann da grad irgendwie nicht den Gerichtssachverständigen verstehen, der dir das bescheinigt hat. Es sei denn, der 946 war danach beim TÜV wo die Bremsen kontrolliert wurden und wo dann festgestellt wurde, das diese nicht in Ordnung waren.

Bin gespannt wie das ausgeht. Würde mich freuen, wenn du uns auch weiterhin auf dem laufenden hälst.

Gruß Alfred

PS: Vielleicht hilft dir diese Seite weiter, wo was für den 946/1046 zum Download bereit steht. Ist zwar auf Niederländisch, aber vielleicht...
Hier der Link: http://www.ihcparts.nl/technische-informatie-1

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31.08.2015 11:09
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#3
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( Gast )

nein, der TÜV findet Alles in Ordnung, 2012 hat die Polizei Dortmund 2 Brauchtumsgespanne von mir aus dem Verkehr gezogen und weil der Polizeisachverständige die Gespanne für in Ordnung befunden hat, hat es die Staatskasse ein paartausend Euro gekostet, 2014 hat ein Polizist uns angehalten und sich nicht getraut, das Gespann stillzulegen, weil es intern bei der Polizei Mecker gab wegen der Kosten und des falschen Anhaltens und der falschen Beschlagnahme. Nu hat er selber versucht, mit Fehler am Gespann anzuhängen und ich habe mich gewehrt. Da der Polizist kein Sachverständiger ist, wurde ein Gerichtssachverständiger vom Gericht beauftragt, der hat dann "festgestellt", dass etwas nicht in Ordnung ist, weil der Polizist das gesagt hat. (was natürlich Unsinn isst, denn der Polizist ist ja eben kein Sachverständiger, das ist ein unzulässiger Zirkelschluss), da über 15 Verfahren eingestellt wurden, soll es jetzt eine Verurteilung geben, denn wenn gegen mich 15 Verfahren wegen Brauchtumsveranstaltungen falsch eingeleitet und danach eingestellt werden, ist es jetzt Zeit für eine Verurteilung, denn nach 15 eingestellten Verfahren, so der Richter, ist es an der Zeit, dass mal ein Richter durchgreift und eine Verurteilung macht (??!??). Dabei ist der Sachverständige ein willfähriges Werkzeug des Gerichtes, aber ich wehre mich gegen solchen Unsinn, schließlich heiße ich nicht Michael Koolhaas und wir sind auch nicht im 18. Jahrhundert, jetzt muss ich konkret nachweisen, dass mein 946 Allrad werksmäßig eine bessere Bremse hat als mein 383, denn der Gerichtsgutachter behauptet das Gegenteil und der Richter findet das gut.

Ein lustiger Aspekt: Ich habe den Anhänger im April gekauft, im Mai wurden wir angehalten, im Juni habe ich den Anhänger umgebaut und Ende Juni nach dem Umbau (es wurde eine Auflaufbremse eingebaut) habe ich ein neues TÜV Gutachten macchen lassen. In seinem Gutachten (das liegt im Original vor) hat der TÜV Sachverständige, der den Brauchtumsanhänger niemals selber besichtigt hat, schriftlich festgestellt, dass ich die Auflaufbremse ausgebaut hätte, denn die war schließlich Ende Juni 2014 bei der Tüv Vorführung noch vorhanden und im Mai 2014 nicht mehr. Als ich den Sachverständigen vor Gericht gefragt habe, ob denn nun nach Zurück in die Zukunft Teil 1 und 2 mit dem Delorian Zurück in die Zukunft Teil 3 mit dem Planwagen gedreht wird, hat er zugegeben, dass er auch das TÜV Gutachten niemals gesehen hat, er hatte nur beim TÜV angerufen und gehört, dass es ein TÜV Gutachten gibt und dass da eine Auflaufbremse am Hänger war, wann das Gutachten gemacht wurde, wusste er gar nicht, den Unsinn hat er ja auch schon zurückgenommen, aber er behauptet immer noch, die zu geringe werksmäßige Bremsleistung des 946 würde dazu führen, dass keine Betriebsgenehmigung vorhanden war, denn die TÜV Genehmigung (von Juni 2014) bezieht sich auf den kleinsten und schwächsten IHC, den ich habe, den 383, der auch die kleinste Bremse hat.


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31.08.2015 12:33
avatar  844er
#4
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Profi

Hallo

Also wenn ich mir DAS so durchlese, dann bekommt die Geschichte einen ganz üblen Nachgeschmack.
Der Nachgeschmack geht in Richtung "Dem wollen wir mal zeigen, was eine Harke ist" und geht für mich in die Richtung "Gegen deine Person".

Jeder normalsterbliche kann beim Anblick der beiden Schlepper schon erahnen, das die Bremswirkung des IHC 946 deutlich größer ist, als die des kleinen IHC 383. Da bedarf es keinen Nachweises, das das anders sein sollte.

Wäre ich an deiner Stelle, so würde ich sofort einen Befangenheitsantrag gegen die ermittelnden Beamten der Justiz stellen !!
Desweiteren würde ich von denen ein Dokument anfordern das dir das Bescheiningt, was dir vorgeworfen wird. Warum bist du in der Beweislage, wenn du alle notwendigen Papiere (bis auf das Dokument bezügl. der Bremsleistung des 946) beisammen hast. Sollen der Sachverständige dir nachweisen, das das so ist, wie ER denkt.

Was die Bremsleistungen mit Bescheinigungen anbelangt, so würde ich mit beiden Schleppern zum TÜV oder Dekra fahren und diese auf dem Prüfstand messen lassen und von der Messung ein Protokoll anfertigen lassen, was von der zuständigen TÜV- oder Dekra-Prüfstelle amtlich bescheinigt wird.

Das ganze ist für mich ein absolut deftiger Justizirrtum, ein Ding für die Bildzeitung !! Bei deinen Ausführungen geht mir beim Lesen schon der Draht aus der Mütze !!

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31.08.2015 21:11
#5
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Geselle

Sehr interessant das Thema! Ich drücke dir auch beide Daumen dass du da mit nem blauen Auge raus kommst.

Was mich aber noch interessieren würde: Wenn die dir schon 15 Mal "ans Bein gepisst" haben, warum machst du es dann das mit den Brauchtumsanhängern immer noch? Mir wäre spätestens nach dem 3. Mal die Lust gründlich vergangen....

Gruß Tobi

Ich brauche keinen Hut, mein Trac hat schon 6 Zylinder :-)

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